BFH-Urteil vom 03. März 2026, VIII R 24/21

Ermittlung von Erträgen aus der Veräußerung von Aktien auf Fondsebene

Der BFH hatte in dieser Entscheidung über die investmentsteuerliche Behandlung von Aktienveräußerungsgewinnen auf Fondsebene zu entscheiden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Verluste beziehungsweise Barausgleichszahlungen aus vorzeitig beendeten Aktien-Forward-Geschäften die steuerlich begünstigten Aktienveräußerungsgewinne eines Spezial-Investmentfonds mindern.

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