BFH-Beschluss vom 13. April 2026, V B 64/25

Kein Anspruch auf eine Schlussbesprechung nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens im Verlauf einer Umsatzsteuersonderprüfung

Der BFH hatte in diesem Beschluss darüber zu entscheiden, ob nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens im Verlauf einer Umsatzsteuersonderprüfung weiterhin ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Durchführung einer Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO besteht.

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