Der BFH befasst sich in dem Urteil vom 03. März 2026 mit der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung sogenannter Handgeldzahlungen im Profifußball. Streitig war, ob Zahlungen, die ein Fußballclub an Lizenzspieler anlässlich des Abschlusses oder der Verlängerung eines Arbeitsvertrags leistet, sofort als Betriebsausgaben abziehbar sind oder ob sie bilanziell aktiviert beziehungsweise über die Vertragslaufzeit verteilt werden müssen.
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