Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob der Erwerb eines Kommanditanteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft durch eine bislang nicht zivilrechtlich beteiligte Person den Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG erfüllt und ob eine Steuerbefreiung nach § 6 GrEStG in Betracht kommt.
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