BFH- Urteil vom 15. Januar 2026, IV R 25/23

Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Der BFH hatte in dieser Entscheidung über die steuerliche Behandlung der Übertragung eines Kommanditanteils auf eine Familienstiftung sowie über die Bedeutung sogenannter aktivischer Darlehenskonten eines Kommanditisten zu entscheiden. Im Kern ging es darum, ob die Übertragung des Kommanditanteils unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt war und ob hieraus ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstand.

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